Der Beschwerdeführer, ein Strafgefangener, begehrt die Gewährung von Ausgang nach langjährigem Strafvollzug.
I.
Der im November 1940 geborene Beschwerdeführer verbüßt unter anderem wegen einer Straftat nach dem Betäubungsmittelgesetz eine Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Jahren. Zwei Drittel der Strafe waren am 1. Oktober 1997 verbüßt. Ihr Rest wird am 1. Februar 2001 verbüßt sein.
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