I.
Die Beteiligten streiten über die Rechtmäßigkeit des Verbots von Eigenwerbung an Taxen.
Die Klägerin betreibt eine Funkvermittlung für Taxenaufträge. Sie nimmt fernmündliche Anfragen nach Taxen entgegen und leitet sie gegen ein festes monatliches Entgelt an Taxiunternehmer weiter, welche die Fahraufträge eigenverantwortlich ausführen.
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