Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 29. Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart vom 22.8.2018 wird zurückgewiesen.
2.Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.
3.Dieses Urteil sowie das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
4.Die Revision wird zugelassen.
__________________
Streitwert des Berufungsverfahrens: 21.400 Euro.
I.
1. 2. 3. 4.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|