Das angefochtene Urteil wird im Rechtsfolgenausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben.
Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde, an das Amtsgericht Hattingen zurückverwiesen.
I.
Das Amtsgericht Hattingen hat den Betroffenen mit Urteil vom 12.05.2021 wegen einer am 30.07.2019 begangenen vorsätzlichen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zu einer Geldbuße von 1.800,00 Euro verurteilt und gegen ihn ein dreimonatiges Fahrverbot unter Gewährung von Vollstreckungsaufschub angeordnet.
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