Verkehrssicherungspflicht bei einer Straße; Sichtbehinderung durch eine Hecke auf dem Mittelstreifen einer Straße
BGH, Urteil vom 10.07.1980 - Aktenzeichen III ZR 58/79
DRsp Nr. 1994/5126
Verkehrssicherungspflicht bei einer Straße; Sichtbehinderung durch eine Hecke auf dem Mittelstreifen einer Straße
Der Verkehrssicherungspflichtige muß eine Hecke auf dem Mittelstreifen einer Straße mit zwei getrennten Fahrbahnen in der Höhe von Durchfahrten in einer Höhe halten, die ernstliche Sichtbehinderungen beim Ein- und Abbiegen ausschließt.