Verkehrssicherungspflicht bei Niveauunterschieden im Übergangsbereich zwischen Privatgrundstück und öffentlichem Gehweg
OLG Oldenburg, Urteil vom 10.05.1994 - Aktenzeichen 5 U 22/94
DRsp Nr. 1995/9167
Verkehrssicherungspflicht bei Niveauunterschieden im Übergangsbereich zwischen Privatgrundstück und öffentlichem Gehweg
»1. Fußgänger haben sich grundsätzlich auf Absätze beim Übergang von Privatgrundstücken zum öffentlichen Bürgersteig einzustellen.«2. Es bestehen keine besonderen Sicherungspflichten für erkennbare Niveauunterschiede (Stufe/Absatz) im Übergangsbereich zwischen Privatgrundstück und öffentlichem Gehweg.