Verkehrssicherungspflicht für ein Podest zwischen Fahrbahn und Gehweg
OLG Hamm, Urteil vom 30.09.2003 - Aktenzeichen 9 U 72/03
DRsp Nr. 2004/15050
Verkehrssicherungspflicht für ein Podest zwischen Fahrbahn und Gehweg
»Der mit einer Klage erhobene Vorwurf der Verletzung der Verkehrssicherungspflicht (hier: inselartig angelegtes 70 cm breites Podest zwischen Fahrbahn und restlichem Gehweg) ist nach generell-abstraktem Maßstab zu beurteilen, d.h. danach, ob sich die beanstandeten örtlichen Verhältnisse unter für den Verkehrsteilnehmer denkbar ungünstigen Bedingungen als abhilfebedürftige Gefahrenquelle darstellen; die Frage der Beherrschbarkeit einer möglichen Gefahrenquelle unter den konkreten Umständen zur Zeit des Unfallgeschehens ist bei der haftungsbestimmenden Abwägung der Unfallursachen zu beantworten.«