Verkehrssicherungspflicht nach erheblicher Fahrbahnverschmutzung durch Bauarbeiten
BGH, Urteil vom 21.01.1975 - Aktenzeichen VI ZR 74/73
DRsp Nr. 1994/5538
Verkehrssicherungspflicht nach erheblicher Fahrbahnverschmutzung durch Bauarbeiten
Wer durch Bauarbeiten eine erhebliche Fahrbahnverschmutzung verursacht hat, genügt seiner Verkehrssicherungspflicht nicht schon durch oberflächliche Reinigung oder durch Aufstellung eines Hinweisschildes "Baustelle" (Bild 2e der Anlage zu § 3StVO a.F.).