OLG Frankfurt/Main - Urteil vom 07.04.2010
7 U 274/08
Normen:
BGB § 823 Abs. 1; StVG § 7; StVG § 18;
Vorinstanzen:
LG Limburg, vom 31.10.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 2 O 243/06

Verkehrssicherungspflichten des Straßenbaulastträgers hinsichtlich einer Baustelle

OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 07.04.2010 - Aktenzeichen 7 U 274/08

DRsp Nr. 2010/8310

Verkehrssicherungspflichten des Straßenbaulastträgers hinsichtlich einer Baustelle

Durchfahren einer Baustelle: Nur wenn eine Gefahr nicht oder nicht ohne Weiteres erkennbar ist, besteht eine Pflicht zu ihrer Beseitigung bzw. zur Warnung vor derselben.

Auf die Berufung der Klägerin wird - und unter Zurückweisung der Anschlussberufung der Beklagten - das Urteil des Landgerichts Limburg vom 31.10.2008 abgeändert und wie folgt neu gefasst :

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 44.015,94 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 29.126,57 Euro seit 1.2.2006 bis 16.7.2006 und aus 44.015,94 Euro ab dem 17.7.2006 sowie vorgerichtliche Anwaltskosten in Höhe von 1.286,20 Euro zu zahlen.

Die Beklagten haben die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagten können die Vollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 115 % des nach dem Urteil zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in Höhe von 115 % des jeweils zur Vollstreckung gebrachten Betrages leistet.

Normenkette:

BGB § 823 Abs. 1; StVG § 7; StVG § 18;

Gründe:

I) Die Klägerin macht Ansprüche aus einem Verkehrsunfall geltend, der sich am ...11.2005 gegen 11 Uhr auf der B ... in Stadt1 im Bereich einer Baustelle ereignete.