BayObLG - Beschluß vom 26.06.1985
2 ObOWi 147/85
Normen:
StVO § 1 Abs. 2, § 41 Abs. 2 Nr. 6 (Zeichen 250);
Fundstellen:
VRS 69, 392
ZfS 1985, 319

Verkehrsunfall auf einer gesperrten Straße

BayObLG, Beschluß vom 26.06.1985 - Aktenzeichen 2 ObOWi 147/85

DRsp Nr. 1998/9416

Verkehrsunfall auf einer gesperrten Straße

Ereignet sich auf einer gesperrten Straße ein Verkehrsunfall, reicht es zur Feststellung des rechtlichen Ursachenzusammenhangs in der Regel nicht aus, auf das verbotene Befahren der Straße abzustellen, da die kritische Verkehrssituation erst bei Annäherung der unfallbeteiligten Fahrzeuge beginnt.

Normenkette:

StVO § 1 Abs. 2, § 41 Abs. 2 Nr. 6 (Zeichen 250);
Fundstellen
VRS 69, 392
ZfS 1985, 319