BayObLG, Beschluß vom 26.06.1985 - Aktenzeichen 2 ObOWi 147/85
DRsp Nr. 1998/9416
Verkehrsunfall auf einer gesperrten Straße
Ereignet sich auf einer gesperrten Straße ein Verkehrsunfall, reicht es zur Feststellung des rechtlichen Ursachenzusammenhangs in der Regel nicht aus, auf das verbotene Befahren der Straße abzustellen, da die kritische Verkehrssituation erst bei Annäherung der unfallbeteiligten Fahrzeuge beginnt.