KG - Urteil vom 29.04.1993
12 U 2173/92
Normen:
BGB § 249 § 254 Abs. 2 ;
Fundstellen:
DRsp I(123)387b
ES Kfz-Schaden E36
VerkMitt 1994, 5

Verlängerung der Nutzungsausfallzeit infolge mangelnder Vorschusszahlung durch den Schädiger

KG, Urteil vom 29.04.1993 - Aktenzeichen 12 U 2173/92

DRsp Nr. 1995/1379

Verlängerung der Nutzungsausfallzeit infolge mangelnder Vorschusszahlung durch den Schädiger

Bei der Regulierung des Nutzungsausfall-Ersatzes nach einem Kfz-Unfall geht eine Erhöhung des Ausfallschadens, die daraus resultiert, daß der Geschädigte die - hohen - Reparaturkosten nicht, auch nicht durch Kreditaufnahme, bezahlen kann, dies der Gegenseite mitteilt und gleichwohl keinen Vorschuß zwecks Auslösung des Fahrzeugs erhält, zu Lasten der Gegenseite.

Normenkette:

BGB § 249 § 254 Abs. 2 ;

Hinweise:

Hinweis:

Ähnlich LG Stuttgart ES Kfz-Schaden E/27 mit Hinweis auf weitere Rechtsprechung sowie ferner OLG München ES Kfz-Schaden E/7. Zur vergleichbaren Rechtslage beim Mietwagenkosten-Ersatz s. ES Kfz-Schaden D-1/8, 13, 14, 22, 44.