LG Saarbrücken, vom 17.05.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 14 O 169/04
Verletzung der Aufklärungsobliegenheiten gegenüber der Versicherung durch Angabe des Listenpreises eines angeblich entwendeten KFZ auf die Frage nach dem Kaufpreis
OLG Saarbrücken, Urteil vom 01.02.2006 - Aktenzeichen 5 U 306/05
DRsp Nr. 2006/18820
Verletzung der Aufklärungsobliegenheiten gegenüber der Versicherung durch Angabe des Listenpreises eines angeblich entwendeten KFZ auf die Frage nach dem Kaufpreis
»Fragt der Versicherer nach dem Kaufpreis eines angeblich entwendeten Kraftfahrzeugs, so verletzt die Angabe eines "Listenpreises" die Aufklärungsobliegenheit.«