BGH - Urteil vom 13.01.1966
II ZR 267/63
Normen:
AKB § 7 ;
Fundstellen:
VersR 1968, 177

Verletzung der Aufklärungspflicht bei Verlassen der Unfallstelle unter Schock

BGH, Urteil vom 13.01.1966 - Aktenzeichen II ZR 267/63

DRsp Nr. 1994/6075

Verletzung der Aufklärungspflicht bei Verlassen der Unfallstelle unter Schock

1. Eine schuldhafte Verletzung der Aufklärungspflicht ist nicht gegeben, wenn der Versicherte beim Verlassen der Unfallstelle infolge einer Schreckreaktion in einem Zustand zeitweiliger Bewußtseinsstörung handelt. 2. Ob der Versicherte seine Aufklärungspflicht dadurch vorsätzlich verletzt, daß er nach dem Abklingen der Schreckreaktion nicht sofort zur Unfallstelle zurückkehrt, kann nur unter Berücksichtigung der früheren Rechtsprechung nicht allgemein bejaht werden.

Normenkette:

AKB § 7 ;

Hinweise: