OLG Frankfurt, vom 26.05.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 3 U 193/08
LG Frankfurt am Main, vom 30.07.2008 - Vorinstanzaktenzeichen O 113/07
Verletzung des rechtlichen Gehörs einer Partei durch ein Berufungsgericht durch eine vom erstinstanzlichen Gericht abweichende Würdigung einer Zeugenaussage ohne eigene erneute Vernehmung des Zeugen
BGH, Beschluss vom 10.11.2010 - Aktenzeichen IV ZR 122/09
DRsp Nr. 2010/20673
Verletzung des rechtlichen Gehörs einer Partei durch ein Berufungsgericht durch eine vom erstinstanzlichen Gericht abweichende Würdigung einer Zeugenaussage ohne eigene erneute Vernehmung des Zeugen
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