Verletzung des Rechtsfahrgebots durch einen Motorradfahrer, der sich der Fahrbahnmitte auf weniger als 1 m nähert
BGH, Urteil vom 20.02.1990 - Aktenzeichen VI ZR 124/89
DRsp Nr. 1992/1377
Verletzung des Rechtsfahrgebots durch einen Motorradfahrer, der sich der Fahrbahnmitte auf weniger als 1 m nähert
»Das Rechtsfahrgebot des § 2 Abs. 2StVO ist nicht starr. Ob es verletzt ist, wenn sich ein Motorradfahrer in einer Kurve über den Sicherheitsabstand hinaus vom rechten Fahrbahnrand entfernt hat, läßt sich nicht abstrakt, sondern nur nach der konkreten Verkehrssituation beurteilen.«