BGH - Urteil vom 07.01.1966
VI ZR 164/64
Normen:
StVG §§ 7, 17 ; StVO (a.F.) § 13 ;
Fundstellen:
VersR 1966, 294

Verlust des Vorfahrtsrechts

BGH, Urteil vom 07.01.1966 - Aktenzeichen VI ZR 164/64

DRsp Nr. 1994/6076

Verlust des Vorfahrtsrechts

Der an einer Einmündung ohne Vorfahrtregelung von rechts kommende verliert sein Vorfahrtrecht auch nicht durch verkehrswidrige Fahrweise. Ein solches Verhalten kann aber bei der nach §§ 7, 17 StVG vorzunehmenden Abwägung von erheblicher Bedeutung sein.

Normenkette:

StVG §§ 7, 17 ; StVO (a.F.) § 13 ;

Hinweise: