I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin), eine KG, veräußert Fahrzeuge an eine GmbH, die die Fahrzeuge an ihre Kunden verleast. Bei Vertragsabschluss verpflichtet sich die Klägerin gegenüber der GmbH, die verkauften Fahrzeuge nach Ablauf der Leasingzeit zu einem verbindlich festgesetzten Preis zurückzukaufen. Aus dem Rückkauf und dem anschließenden Weiterverkauf erzielte die Klägerin --je nach dem Zustand des Fahrzeugs im Zeitpunkt der Rückgabe-- einen Gewinn oder einen Verlust.
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