Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Landgerichts Aachen vom 3. September 2018 mit den jeweils zugehörigen Feststellungen aufgehoben,
a)soweit der Angeklagte im Fall 4 der Anklageschrift (Abschnitt VI. 2 der Urteilsgründe) freigesprochen worden ist;
b)im Strafausspruch zu Fall II. 2 der Urteilsgründe;
c)im Ausspruch über die Gesamtstrafe;
d)im Maßregelausspruch.
2.
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