Der Vater des Klägers und Revisionsbeklagten (Kläger) war Inhaber eines Einzelhandelsgeschäftes für Haushaltswaren gewesen. Er hatte sein Geschäft auf dem mit einem Wohn- und Geschäftshaus bebauten Grundstück S Weg 14 in H betrieben, dessen Erbbauberechtigter er gewesen war.
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