LG Bautzen, vom 06.07.2001 - Vorinstanzaktenzeichen 3 O 33/99
Verschulden des Fahrers bei Kollision mit einem Wildschwein auf einer Landstraße
OLG Dresden, Urteil vom 12.12.2001 - Aktenzeichen 12 U 2023/01
DRsp Nr. 2004/14728
Verschulden des Fahrers bei Kollision mit einem Wildschwein auf einer Landstraße
»Das Fahren mit einer Geschwindigkeit von 80-100 km/h mit Abblendlicht auf einer Straße, auf der es zu Wildwechsel kommen kann, ist als leicht fahrlässig zu bewerten.«