LG Detmold, vom 19.02.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 1 O 180/00
Verschuldens- und Verursachungsbeitrag eines Radfahrers bei Nichtbeachtung des Rotlichts
OLG Hamm, Urteil vom 16.05.2003 - Aktenzeichen 9 U 84/02
DRsp Nr. 2004/994
Verschuldens- und Verursachungsbeitrag eines Radfahrers bei Nichtbeachtung des Rotlichts
Fährt ein Fahrradfahrer bei Rot der für ihn geltenden Verkehrsampel in eine Kreuzung ein und wird dabei von einem Fahrzeug erfasst, dann reicht eine Missachtung der gelben Ampelphase sowie eine Missachtung der Geschwindigkeitsbeschränkung durch den Kraftfahrer nicht aus, um ihm das Unfallverschulden komplett anzulasten. Der Verantwortungsanteil wird dann entsprechend dem Verschulden verteilt; hier: Quote 50%.