Verstöße gegen § 315c Abs. 1, wenn eine Fahrzeugführer sein Fahrzeug nach links lenkt
BayObLG, Beschluß vom 14.04.1987 - Aktenzeichen RReg 1 St 22/87
DRsp Nr. 1998/9674
Verstöße gegen § 315c Abs. 1, wenn eine Fahrzeugführer sein Fahrzeug nach links lenkt
»Lenkt der Fahrzeugführer sein Fahrzeug lediglich zu dem Zweck, Überblick über die vor seinem Vordermann liegende Fahrbahn zu erlangen und sich über eine etwaige Überholmöglichkeit zu unterrichten, nach links, ohne dann zu überholen, verstößt er dabei nicht gegen § 315c Abs. 1 Nr. 2b, möglicherweise jedoch gegen § 315c Abs. 1 Nr. 2eStGB.«