BayObLG - Beschluß vom 14.04.1987
RReg 1 St 22/87
Normen:
StGB § 315c Abs. 1 Nr. 2 ;
Fundstellen:
DAR 1988, 366 (Bär)

Verstöße gegen § 315c Abs. 1, wenn eine Fahrzeugführer sein Fahrzeug nach links lenkt

BayObLG, Beschluß vom 14.04.1987 - Aktenzeichen RReg 1 St 22/87

DRsp Nr. 1998/9674

Verstöße gegen § 315c Abs. 1, wenn eine Fahrzeugführer sein Fahrzeug nach links lenkt

»Lenkt der Fahrzeugführer sein Fahrzeug lediglich zu dem Zweck, Überblick über die vor seinem Vordermann liegende Fahrbahn zu erlangen und sich über eine etwaige Überholmöglichkeit zu unterrichten, nach links, ohne dann zu überholen, verstößt er dabei nicht gegen § 315c Abs. 1 Nr. 2b, möglicherweise jedoch gegen § 315c Abs. 1 Nr. 2e StGB

Normenkette:

StGB § 315c Abs. 1 Nr. 2 ;
Fundstellen
DAR 1988, 366 (Bär)