OLG Karlsruhe - Urteil vom 02.02.2023
12 U 194/22
Normen:
ZPO § 529 Abs. 1; VVG § 192 Abs. 8;
Fundstellen:
MDR 2023, 640
VersR 2023, 307
r+s 2023, 255
Vorinstanzen:
LG Karlsruhe, vom 27.05.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 21 O 511/17

Vertrauensschutz bei Ersatz von Behandlungskosten in der privaten KrankenversicherungErstattungspflicht der privaten Krankenversicherung bei objektiv medizinisch nicht notwendigen BehandlungenBindungswirkung der privaten Krankenversicherung aufgrund vorangegangener wiederholter und vorbehaltloser Kostenübernahme

OLG Karlsruhe, Urteil vom 02.02.2023 - Aktenzeichen 12 U 194/22

DRsp Nr. 2023/2276

Vertrauensschutz bei Ersatz von Behandlungskosten in der privaten Krankenversicherung Erstattungspflicht der privaten Krankenversicherung bei objektiv medizinisch nicht notwendigen Behandlungen Bindungswirkung der privaten Krankenversicherung aufgrund vorangegangener wiederholter und vorbehaltloser Kostenübernahme

1. In Ausnahmefällen kann in der privaten Krankenversicherung der Versicherer nach Treu und Glauben zum Ersatz von Behandlungskosten verpflichtet sein, obwohl sich diese als medizinisch nicht notwendig erweisen (Vertrauenshaftung). Dabei sind unter Berücksichtigung des Ausnahmecharakters strenge Anforderungen hinsichtlich des Umstandsmoments bzw. bei der Würdigung der Interessenlage zu stellen.2. Im Ausgangspunkt ist eine vorbehaltlose Kostenerstattung über einen längeren Zeitraum grundsätzlich geeignet, beim Versicherungsnehmer das berechtigte Vertrauen darauf zu wecken, dass auch in Zukunft eine Erstattung weiter erfolgen werde. Auch dann ist aber ein Anspruch aus Vertrauensschutzgesichtspunkten nur unter weiteren besonderen Voraussetzungen zu bejahen.

Tenor

1.

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 27.05.2022, Az. 21 O 511/17, wird zurückgewiesen.

2.

Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

3. 4.