VG München - Urteil vom 04.12.1996 (M 6 K 96/4600) - DRsp Nr. 1997/6229
VG München, Urteil vom 04.12.1996 - Aktenzeichen M 6 K 96/4600
DRsp Nr. 1997/6229
1. Es erscheint zweifelhaft, ob die Vorläufigen Richtlinien für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm (Lärmschutz-Richtlinien - StV) vom 6.11.1981 (VKBl. 5478) noch Stand der Technik sind und als Grundlage für Entscheidungen der Straßenverkehrsbehörde nach § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3StVO herangezogen werden können.
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