VGH Baden-Württemberg - Beschluß vom 07.12.1990 (10 S 2466/90) - DRsp Nr. 1994/13999
VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 07.12.1990 - Aktenzeichen 10 S 2466/90
DRsp Nr. 1994/13999
Das Schweigen auf die Aufforderung, sich einer weiteren Begutachtung zu unterziehen, darf nicht ohne weiteres als Ausdruck einer Verweigerungshaltung gedeutet werden.