VGH Baden-Württemberg - Beschluß vom 09.08.1994
10 S 1767/94
Normen:
BaWüVwVfG § 28; StVG § 4 Abs. 1 ; StVZO § 15b Abs. 1 ; VwGO §§ 60, 80 ;
Fundstellen:
ZfS 1995, 37

VGH Baden-Württemberg - Beschluß vom 09.08.1994 (10 S 1767/94) - DRsp Nr. 1995/9952

VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 09.08.1994 - Aktenzeichen 10 S 1767/94

DRsp Nr. 1995/9952

1. Zu den Voraussetzungen einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der Beschwerdefrist durch einen Rechtsanwalt. 2. Zum richtigen Antragsgegner in den Fällen, in denen die staatliche Widerspruchsbehörde den Sofortvollzug einer von einer Gemeinde verfügten Fahrerlaubnisentziehung angeordnet hat. 3. Zum Umfang der materiellen Rechtskraft eines verwaltungsgerichtlichen Beschluß, durch den die aufschiebende Wirkung des gegen eine Fahrerlaubnisentziehung erhobenen Rechtsbehelfs wiederhergestellt wird.

Normenkette:

BaWüVwVfG § 28; StVG § 4 Abs. 1 ; StVZO § 15b Abs. 1 ; VwGO §§ 60, 80 ;
Fundstellen
ZfS 1995, 37