VGH Bayern - Beschluß vom 26.10.1993
11 B 93.2723
Normen:
IntKfzVO § 11 Abs. 2 ; StVZO § 15b;
Fundstellen:
VRS 86, 238
VerkMitt 1994, 47

VGH Bayern - Beschluß vom 26.10.1993 (11 B 93.2723) - DRsp Nr. 1994/13902

VGH Bayern, Beschluß vom 26.10.1993 - Aktenzeichen 11 B 93.2723

DRsp Nr. 1994/13902

Bei der gerichtlichen Überprüfung einer Aberkennung des Rechts, von einer ausländischen Fahrerlaubnis im Bundesgebiet Gebrauch zu machen, ist in gleicher Weise wie bei der Entziehung einer inländischen Fahrerlaubnis die Sach- und Rechtslage zur Zeit der letzten behördlichen Entscheidung maßgeblich. Auf einen späteren Zeitpunkt bezogen, könnte eine neuerliche Begutachtung nur in einem neuen Beschwerdeverfahren berücksichtigt werden.

Normenkette:

IntKfzVO § 11 Abs. 2 ; StVZO § 15b;
Fundstellen
VRS 86, 238
VerkMitt 1994, 47