VGH Bayern vom 16.04.1982
11 B 81 A.1982
Normen:
IntKfzVO § 4 ; StVZO § 15 ;
Fundstellen:
DAR 1982, 239

VGH Bayern - vom 16.04.1982 (11 B 81 A.1982) - DRsp Nr. 1994/13934

VGH Bayern, vom 16.04.1982 - Aktenzeichen 11 B 81 A.1982

DRsp Nr. 1994/13934

Erwirbt ein Deutscher gelegentlich eines längeren (hier: fünfmonatigen) beruflich bedingten Auslandsaufenthalts eine ausländische Fahrerlaubnis und führt sowohl dort als auch während eines einjährigen Inlandsaufenthalt ein Fahrzeug der entsprechenden Fahrerlaubnisklasse, so ist er als "außerdeutscher Kraftfahrzeugführer" i.S. des § 4 IntKfzVO anzusehen und hat Anspruch auf die Erteilung einer deutschen Fahrerlaubnis unter den sonstigen Voraussetzungen des § 15 Abs.1 StVZO.

Normenkette:

IntKfzVO § 4 ; StVZO § 15 ;
Fundstellen
DAR 1982, 239