VGH Bayern - vom 16.04.1982 (11 B 81 A.1982) - DRsp Nr. 1994/13934
VGH Bayern, vom 16.04.1982 - Aktenzeichen 11 B 81 A.1982
DRsp Nr. 1994/13934
Erwirbt ein Deutscher gelegentlich eines längeren (hier: fünfmonatigen) beruflich bedingten Auslandsaufenthalts eine ausländische Fahrerlaubnis und führt sowohl dort als auch während eines einjährigen Inlandsaufenthalt ein Fahrzeug der entsprechenden Fahrerlaubnisklasse, so ist er als "außerdeutscher Kraftfahrzeugführer" i.S. des § 4IntKfzVO anzusehen und hat Anspruch auf die Erteilung einer deutschen Fahrerlaubnis unter den sonstigen Voraussetzungen des § 15 Abs.1 StVZO.