VGH Hessen - Urteil vom 12.11.1990 (2 TG 2684/90) - DRsp Nr. 1994/13953
VGH Hessen, Urteil vom 12.11.1990 - Aktenzeichen 2 TG 2684/90
DRsp Nr. 1994/13953
Das mit der Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis im Wege der einstweiligen Anordnung - also ohne abschließende Prüfung der materiellen Erteilungsvoraussetzungen - verbundene erhebliche Sicherheitsrisiko für die Allgemeinheit der Verkehrsteilnehmer kann nur ausnahmsweise dann in Kauf genommen werden, wenn der Bewerber aus ganz außergewöhnlichen Gründen von existenzieller Bedeutung auf die Fahrerlaubnis angewiesen ist.