Auf die Beschwerde des Kindesvaters wird der am 31.08.2022 erlassene Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Bocholt, was den Ausschluss des Umgangsrechts angeht, dahin abgeändert, dass den Kindeseltern das Umgangsbestimmungsrecht betreffend den Umgang des Kindes A, geb. am 00.00.0000, mit dem Kindesvater entzogen und auf einen Ergänzungspfleger übertragen wird.
Zur Ergänzungspflegerin wird bestimmt: Frau B, Postfach 00 00 00, 00000 C.
Die Ergänzungspflegerin führt die Pflegschaft berufsmäßig.
Im Übrigen verbleibt es bei dem angefochtenen Beschluss.
Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
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