Der Kläger fordert von der Beklagten als Kaskoversicherin Wertersatz auf Grund eines behaupteten Kraftfahrzeugdiebstahls.
Der Kläger behauptet, es sei ihm am 08.02.1995 zwischen 14.30 Uhr und 17.30 Uhr auf der Via F. Aprile in Mailand das bei der Beklagten versicherte Kraftfahrzeug Marke Mitsubishi mit dem amtl. Kennzeichen ... gestohlen worden.
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