1. Die Berufung des Klägers gegen das am 29. Juni 2012 verkündete Urteil des Landgerichts Dessau-Roßlau, Az.:
2. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.
3. Das Urteil ebenso wie das angefochtene Urteil des Landgerichts Dessau-Roßlau vom 29. Juni 2012 sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung aus beiden Urteilen durch Sicherheitsleistung in Höhe von je 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in jeweils gleicher Höhe leistet.
I.
Der Kläger nimmt die beklagte Versicherung wegen eines zwischen den Parteien umstrittenen Diebstahls eines Pkw VW T 5 aus einer Teilkaskoversicherung in Anspruch.
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