Auf die Berufung der Beklagten wird das am 07.09.2020 verkündete Urteil des Einzelrichters der 22. Zivilkammer des Landgerichts Köln -
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das angefochtene Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung seitens der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
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