OLG Hamm - Urteil vom 29.01.1993
9 U 68/92
Normen:
BGB § 823 § 839 ;
Fundstellen:
OLGReport-Hamm 1993, 278
Vorinstanzen:
LG Hagen, - Vorinstanzaktenzeichen 15 O 385/91

Voraussetzungen der Streu- und Räumpflicht bei winterlichen Straßenverhältnissen

OLG Hamm, Urteil vom 29.01.1993 - Aktenzeichen 9 U 68/92

DRsp Nr. 2006/6380

Voraussetzungen der Streu- und Räumpflicht bei winterlichen Straßenverhältnissen

»1. Eine Streu- und Räumpflicht auf Bürgersteigen setzt eine allgemeine Glättebildung voraus, nicht nur das Vorhandensein vereinzelter Glättestellen. 2. Der verletzte Fußgänger muss beweisen, dass er ausschließlich aufgrund einer unter einer Neuschneedecke befindlichen Eisschicht zu Fall gekommen ist. Ist nicht ausgeschlossen, dass er aufgrund der Schneeglätte gestürzt ist, scheidet ein Anspruch aus.«

Normenkette:

BGB § 823 § 839 ;
Vorinstanz: LG Hagen, - Vorinstanzaktenzeichen 15 O 385/91
Fundstellen
OLGReport-Hamm 1993, 278