Voraussetzungen der Streu- und Räumpflicht bei winterlichen Straßenverhältnissen
OLG Hamm, Urteil vom 29.01.1993 - Aktenzeichen 9 U 68/92
DRsp Nr. 2006/6380
Voraussetzungen der Streu- und Räumpflicht bei winterlichen Straßenverhältnissen
»1. Eine Streu- und Räumpflicht auf Bürgersteigen setzt eine allgemeine Glättebildung voraus, nicht nur das Vorhandensein vereinzelter Glättestellen.2. Der verletzte Fußgänger muss beweisen, dass er ausschließlich aufgrund einer unter einer Neuschneedecke befindlichen Eisschicht zu Fall gekommen ist. Ist nicht ausgeschlossen, dass er aufgrund der Schneeglätte gestürzt ist, scheidet ein Anspruch aus.«