BGH - Urteil vom 11.01.1957
VI ZR 313/55
Normen:
BGB § 843 ; ZPO § 287 ;
Fundstellen:
VersR 1957, 132

Voraussetzungen einer Rente wegen Minderung der Erwerbsfähigkeit

BGH, Urteil vom 11.01.1957 - Aktenzeichen VI ZR 313/55

DRsp Nr. 1994/6541

Voraussetzungen einer Rente wegen Minderung der Erwerbsfähigkeit

Wegen Minderung der Erwerbsfähigkeit kann nach § 843 BGB eine Rente nur gefordert werden, wenn und soweit tatsächlich ein Verdienstausfall entstanden ist und künftig weiterhin entstehen wird. Nicht die abstrakte Minderung der Erwerbsfähigkeit ist zu entschädigen, sondern nur für die wirklich erlittenen Nachteile Schadensersatz zu leisten.

Normenkette:

BGB § 843 ; ZPO § 287 ;

Hinweise:

So auch BGH v. 23.10.1952, VersR 1953, 27. - zur Rentenkapitalberechnung s. BGH (IV ZR 83/78) DAR 1980, 115.

Fundstellen
VersR 1957, 132