I.
Die Klägerin ist die Transportversicherung der Fa. I... M... Sch... KG in H.... Sie nimmt die Beklagte aus übergegangenem Recht in Anspruch, weil sie ihrer Versicherungsnehmerin Schadensersatz leisten musste. Dem lag zugrunde, dass in der Nacht vom 6. auf den 7. Juli 1999 ein der Beklagten zum Transport übergebenes Paket aus dem Pkw eines Subunternehmers der Beklagten gestohlen wurde. Die Beklagte hat sich auf Verjährung berufen.
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