BayObLG - Beschluß vom 08.07.1986
2 ObOWi 151786
Normen:
StVG §§ 24a, 25;
Fundstellen:
DAR 1987, 304 (Bär)

Voraussetzungen für das Absehen von der Verhängung eines Fahrverbots

BayObLG, Beschluß vom 08.07.1986 - Aktenzeichen 2 ObOWi 151786

DRsp Nr. 1998/9554

Voraussetzungen für das Absehen von der Verhängung eines Fahrverbots

Besteht die Gefahr, daß der Betroffene bei Verhängung eines Fahrverbots seinen Arbeitsplatz verliert, und will der Tatrichter deshalb von der Verhängung des Fahrverbots absehen, hat er zunächst zu prüfen und zu erörtern, ob der Betroffene für die Zeit des Fahrverbots nicht (unbezahlten) Urlaub nehmen, die Arbeitsstelle auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen oder für die Dauer des Fahrverbots seine Unterkunft in die Nähe der Arbeitsstelle verlegen kann.

Normenkette:

StVG §§ 24a, 25;
Fundstellen
DAR 1987, 304 (Bär)