Voraussetzungen für Verjährungshemmung nach § 3 Nr. 3 Satz 3 PflVG
OLG Hamm, Urteil vom 23.10.1995 - Aktenzeichen 6 U 57/95
DRsp Nr. 1996/29200
Voraussetzungen für Verjährungshemmung nach § 3 Nr. 3 Satz 3 PflVG
1. Abgrenzungskriterien für die Frage, ob eine Verjährungshemmung nach § 3 Nr. 3 Satz 3 PflVG wegen Anmeldung und Nichtbescheidung dann anzunehmen ist, wenn in einem Abfindungsvergleich Ansprüche ausgenommen worden sind.2. Ausschluß einer Berufung auf Verjährung, wenn sie im Widerspruch zu einer geschaffenen Vertrauensgrundlage stünde.