Unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels wird auf die Berufung der Klägerin das am 9. Oktober 2017 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 12. Zivilkammer des Landgerichts Hannover [12 O 288/16] teilweise abgeändert und die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 1.281,70 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 10. Oktober 2016 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits haben die Klägerin 79 % und die Beklagten als Gesamtschuldner 21 % zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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