Vorbeifahren an einem haltenden Fahrzeug trotz Gegenverkehrs
BayObLG, Beschluß vom 28.11.1985 - Aktenzeichen 2 ObOWi 245/85
DRsp Nr. 1998/9474
Vorbeifahren an einem haltenden Fahrzeug trotz Gegenverkehrs
1. Wer links an einem haltenden Fahrzeug vorbeifährt, ohne ein entgegenkommendes Fahrzeug vorbeifahren zu lassen, verstößt dadurch nicht zugleich gegen das Rechtsfahrgebot, sondern nur gegen § 6 Nr.1 StVO, ggf. rechtlich zusammentreffend mit § 1 Abs. 2StVO.2. § 6 Satz 1 StVO und § 2 Abs. 1StVO stehen zueinander in Gesetzeskonkurrenz, wobei § 6StVO Vorrang hat.