BayObLG - Beschluß vom 28.11.1985
2 ObOWi 245/85
Normen:
StVO § 1 Abs. 2, § 2 Abs. 1, § 6 Nr. 1 ;
Fundstellen:
DAR 1986, 237 (Rüth)

Vorbeifahren an einem haltenden Fahrzeug trotz Gegenverkehrs

BayObLG, Beschluß vom 28.11.1985 - Aktenzeichen 2 ObOWi 245/85

DRsp Nr. 1998/9474

Vorbeifahren an einem haltenden Fahrzeug trotz Gegenverkehrs

1. Wer links an einem haltenden Fahrzeug vorbeifährt, ohne ein entgegenkommendes Fahrzeug vorbeifahren zu lassen, verstößt dadurch nicht zugleich gegen das Rechtsfahrgebot, sondern nur gegen § 6 Nr.1 StVO, ggf. rechtlich zusammentreffend mit § 1 Abs. 2 StVO.2. § 6 Satz 1 StVO und § 2 Abs. 1 StVO stehen zueinander in Gesetzeskonkurrenz, wobei § 6 StVO Vorrang hat.

Normenkette:

StVO § 1 Abs. 2, § 2 Abs. 1, § 6 Nr. 1 ;
Fundstellen
DAR 1986, 237 (Rüth)