Vorbemerkung

Autor: Weingran

Grundsatz

Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) gibt den Rahmen vor. Die Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) füllt diesen aus. Während die StVO aufzeigt, wie sich bei wechselnden Lichtzeichen, vor allem bei Rotlicht, verhalten werden soll, zeigt die BKatV die Rechtsfolgen eines Verstoßes auf.

Schutzzweck der Norm

§ 37 StVO dient in allererster Linie dem Verkehrsfluss und regelt das Aufeinandertreffen von i.d.R. sich kreuzenden Fahrwegen. In Verbindung mit der BKatV soll aber gerade auch einer der Hauptunfallursachen im Straßenverkehr entgegengewirkt werden.