Am 12. Januar 2000 gegen 12.30 Uhr befuhr der Sohn, der Klägerin mit deren PKW die W.......straße in M..... Zu gleicher Zeit näherte sich mit ihrem PKW von rechts auf der S........... Straße die Beklagte zu 1), die ohne anzuhalten nach rechts in die W........straße einbog, wobei es zum Zusammenstoß mit dem Fahrzeug der Klägerin kam.
Gegenüber dem asphaltierten Belag der W.......straße weist die Fahrbahn der S........... Straße ein Verbundsteinpflaster auf und stößt schließlich über einen sogenannten abgesenkten Bordstein an die Fahrbahn der W.......straße.
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