Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis: Absehen von der Entziehung bei einmaligem Fehlverhalten ohne Anzeichen für charakterliche Mängel
LG Kaiserslautern, Beschluss vom 07.08.2003 - Aktenzeichen 8 Qs 13/03
DRsp Nr. 2004/14443
Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis: Absehen von der Entziehung bei einmaligem Fehlverhalten ohne Anzeichen für charakterliche Mängel
Keine vorläufige Fahrerlaubnis-Entziehung (§ 111aStPO) im Falle einmaligen Fehlverhaltens - außerhalb der in § 69 Abs. 2StGB aufgeführten Regelbeispiele - ohne Anhaltspunkte für charakterliche Eignungsmängel.