Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis: Feststellung relativer Fahruntüchtigkeit
LG Siegen, Beschluss vom 28.10.2003 - Aktenzeichen 5 Qs 158/03
DRsp Nr. 2004/14442
Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis: Feststellung relativer Fahruntüchtigkeit
Voraussetzungen der Feststellung relativer Fahruntüchtigkeit nach Betäubungsmittel-Konsum als Grund für eine vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis gemäß § 111aStPO.