OVG Rheinland-Pfalz - Beschluss vom 01.12.2017
7 B 11634/17.OVG
Normen:
VwGO § 43 Abs. 1;
Vorinstanzen:
VG Neustadt a.d.W., vom 05.09.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 3 L 859/17

Vorläufige Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses in einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren; Vorliegen einer unzulässigen Selbsthilfe und verbotenen Eigenmacht durch einen Grundstückseigentümer; Eigenmächtiges Sperren einer tatsächlich dem öffentlichen Verkehr überlassenen nicht gewidmeten Verkehrsfläche

OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 01.12.2017 - Aktenzeichen 7 B 11634/17.OVG

DRsp Nr. 2018/10414

Vorläufige Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses in einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren; Vorliegen einer unzulässigen Selbsthilfe und verbotenen Eigenmacht durch einen Grundstückseigentümer; Eigenmächtiges Sperren einer tatsächlich dem öffentlichen Verkehr überlassenen nicht gewidmeten Verkehrsfläche

1. In einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren kann grundsätzlich die vorläufige Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses im Sinne von § 43 Abs. 1 VwGO begehrt werden.2. Sperrt der Grundstückseigentümer eigenmächtig eine tatsächlich dem öffentlichen Verkehr überlassene, aber nicht gewidmete Verkehrsfläche, stellt dies eine unzulässige Selbsthilfe und verbotene Eigenmacht dar.

Tenor