VG Neustadt a.d.W., vom 05.09.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 3 L 859/17
Vorläufige Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses in einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren; Vorliegen einer unzulässigen Selbsthilfe und verbotenen Eigenmacht durch einen Grundstückseigentümer; Eigenmächtiges Sperren einer tatsächlich dem öffentlichen Verkehr überlassenen nicht gewidmeten Verkehrsfläche
OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 01.12.2017 - Aktenzeichen 7 B 11634/17.OVG
DRsp Nr. 2018/10414
Vorläufige Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses in einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren; Vorliegen einer unzulässigen Selbsthilfe und verbotenen Eigenmacht durch einen Grundstückseigentümer; Eigenmächtiges Sperren einer tatsächlich dem öffentlichen Verkehr überlassenen nicht gewidmeten Verkehrsfläche
1. In einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren kann grundsätzlich die vorläufige Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses im Sinne von § 43 Abs. 1VwGO begehrt werden.2. Sperrt der Grundstückseigentümer eigenmächtig eine tatsächlich dem öffentlichen Verkehr überlassene, aber nicht gewidmete Verkehrsfläche, stellt dies eine unzulässige Selbsthilfe und verbotene Eigenmacht dar.
Tenor
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