OLG Celle - Urteil vom 05.12.2002
14 U 93/02
Normen:
BGB § 823 § 249 ;
Fundstellen:
OLGReport-Celle 2003, 60
Vorinstanzen:
LG Hannover, vom 01.03.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 16 O 5187/99

Vorteilsausgleichung: Anrechnung eines Abzugs neu für alt bei Feststellung der Schadenshöhe

OLG Celle, Urteil vom 05.12.2002 - Aktenzeichen 14 U 93/02

DRsp Nr. 2003/805

Vorteilsausgleichung: Anrechnung eines "Abzugs neu für alt" bei Feststellung der Schadenshöhe

»Zur Anrechnung "neu für alt" bei Beschädigung einer Lichtsignalanlage.«

Normenkette:

BGB § 823 § 249 ;

Tatbestand:

Von der Darstellung des Tatbestandes wird gemäß § 540 Abs. 2, 313 a Abs. 1 S. 1 ZPO abgesehen.

Entscheidungsgründe:

Die Berufung der Klägerin ist zulässig. Insbesondere hat sie sie - entgegen der Auffassung der Beklagten - ordnungsgemäß im Sinne der §§ 513 Abs. 1, 520 Abs. 3 Nr. 3, 529 Nr. 1 ZPO begründet. Die Klägerin hat ausführlich dargelegt, warum sie die vom Landgericht festgestellten Tatsachen zur Schadensberechnung für unrichtig hält.