Wandelungsausschluß wegen grob fahrlässiger Unkenntnis des Käufers bei Gebrauchtwagenkaufs
OLG Hamm, Urteil vom 06.02.1995 - Aktenzeichen 32 U 122/94
DRsp Nr. 1995/9278
Wandelungsausschluß wegen grob fahrlässiger Unkenntnis des Käufers bei Gebrauchtwagenkaufs
Die Haftung für mangelnde Verkehrssicherheit eines verkauften Gebrauchtwagens ist wegen grob fahrlässiger Unkenntnis des Käufers ausgeschlossen, wenn der Käufer trotz erkannter und erkennbarer Mängel auf eine entsprechende Überprüfung verzichtet und auch das Angebot fachmännischer Untersuchung ausschlägt.