BayObLG - Urteil vom 27.10.1986
RReg 1 St 197/86
Normen:
StGB § 142 Abs. 1 ;
Fundstellen:
DAR 1987, 307 (Bär)

Wartepflicht am Unfallort nach Weigerung der Preisgabe der Personalien

BayObLG, Urteil vom 27.10.1986 - Aktenzeichen RReg 1 St 197/86

DRsp Nr. 1998/9599

Wartepflicht am Unfallort nach Weigerung der Preisgabe der Personalien

Hat der eine Unfallbeteiligte gegenüber dem anderen Unfallbeteiligten die Angabe seiner Personalien verweigert, darf er sich jedenfalls solange nicht ohne Einverständnis des anderen Unfallbeteiligten von der Unfallstelle entfernen, solange der andere Unfallbeteiligte dort verbleibt. Dies gilt auch, wenn die Polizei ein Erscheinen abgelehnt hat.

Normenkette:

StGB § 142 Abs. 1 ;
Fundstellen
DAR 1987, 307 (Bär)