I. Die Klägerin verlangt von der Beklagten die Herausgabe einer Lebensversicherungssumme. Das Landgericht hat der Klage stattgegeben. Hiergegen wendet sich die Beklagte mit der Berufung.
Die Erblasserin, Frau Dr. K. K. H., geb. am, Allgemeinärztin, zuletzt wohnhaft gewesen in B., war mit der Mutter der Beklagten, Frau B. G. aus B., die dort eine Agentur der D. V. AG betrieb, seit Jahren gut bekannt.
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