A. Das beklagte Versicherungsunternehmen hat Ende 1991 in seinem Geschäftsbetrieb ein Antragsformular für den Abschluß von Versicherungsverträgen eingeführt. Dieses enthält auf der Vorderseite unmittelbar vor den Unterschriftszeilen folgenden - fettgedruckten und mittelblau unterlegten - Hinweis:
"Bevor Sie diesen Antrag unterschreiben, lesen Sie bitte auf der Rückseite die Schlußerklärung des Antragstellers und der zu versichernden Person. Diese Erklärung enthält Ermächtigungen zur Entbindung von der Schweigepflicht und zur Datenverarbeitung sowie das 10-TÄGIGE WIDERRUFSRECHT. Sie ist wichtiger Bestandteil des Vertrages; mit Ihrer Unterschrift machen Sie die Schlußerklärung zum Inhalt dieses Antrags."
Die Rückseite des Formulars ist überschrieben:
"Schlußerklärung des Antragstellers und der zu versichernden Person."
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